Rechtskonformität in der Arbeitsschutzorganisation

Lehrgang Nr. 1516

Zielgruppe

Beauftragte für Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, verantwortliche Beauftragte und Betriebsbeauftragte, Betreiber

Inhalte

Die fortschreitende Deregulierung und deren Folgen erleben wir fast täglich in der betrieblichen Praxis: mehr Freiheiten für den Unternehmer durch Schutzzieldefinitionen, aber auch mehr Verantwortung für die  handelnden „natürlichen“ Personen in den Unternehmen.

Beweislastumkehr und der höhere Stellenwert technischer Regeln erfordern höhere Anforderungen an die Beratungsleistungen im Arbeitschutz. Der Verantwortliche für Arbeitschutz und Arbeitssicherheit findet sich wieder im Spannungsfeld zwischen Schutzzieldefinition und betriebswirtschaftlicher Zumutbarkeit, dazu ein Dschungel von Anforderungen verschiedenster Regelsetzer. Schnittstellenproblematiken durch Verlagerungen von Verantwortungen und Pflichten in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitsstättenrecht und Verkehrssicherung erhöhen das Haftungsrisiko für verantwortliche Personen, ohne das es ihnen konkret bewusst wird.
 
Sie erhalten Praxiserfahrungen mit Ermittlungsbehörden und Beispiele für eine rechtssichere Organisation des Arbeitsschutzes und lernen zusammenhängende Betrachtungen verschiedener Rollen im Arbeitsschutz.
Weitere Themen sind Verantwortung und Haftung für Führungskräfte, rechtskonforme Delegationen und besondere Pflichten für operative Beschäftigte, wie z. B. Monteure.

Behandelt werden nicht zuletzt mögliche Exkulpationsmöglichkeiten bei Organisationsverschulden und der Einsatz wirkungsvoller Tools zur systematischen Überwachung von Arbeitsschutzorganisationen im Sinne des § 130 OwiG.

Detailinformation und Anmeldung »

Termine

8:00 – 16:00 Uhr
(9 Lehreinheiten à 45 Min.)

Hochschule Bochum
Samstag, 08.10.2016

Gebühren

Teilnehmergebühr: € 298,–
für ISA-Mitglieder: € 228,–
oder 9 LE des Weiterbildungskontingents

Detailinformation und Anmeldung »