Durchführung von Abbrucharbeiten
Lehrgang Nr. 1508
Zielgruppe
Architekten, Bauingenieure, Sicherheitsverantwortliche, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
Inhalte
Die Durchführung von Abbrucharbeiten im Hoch- und Tiefbau ist nicht nur technisch anspruchsvoll, auch die damit verbundenen Gefahrenpotentiale für Menschen und Maschinen sind gegenüber anderen Bauarbeiten weitaus größer.
Die meist unter Zeitdruck und in beengten Bereichen von Innenstädten durchzuführenden Abbrüche und die entsprechenden Beeinträchtigungen der Nachbarn stellen für die mit dem Abbruch beauftragten Baubeteiligten eine besondere physische und psychische Beanspruchung dar.
Seit Jahren wird bei Abbrucharbeiten eine hohe Anzahl von Unfällen dokumentiert, sogar die Anzahl tödlicher Unfälle ist seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch.
Abbruchanweisung
In der Abbruchanweisung werden die mit dem Projekt verbundenen aufsichtsführenden Auftraggeber der Nachunternehmer namentlich genannt.
Der Abbruchunternehmer ist dafür verantwortlich, dass die Abbruchanweisung (in der Regel 1 DIN A4-Blatt) fachgerecht erarbeitet wird und die Gefährdungsbeurteilung in diese einfließt.
Auch die Abbruchtechnik (Maschinenpark) wird zunächst in groben Zügen und verbal dargestellt.
Abbruchkonzept
Das Abbruchkonzept wird in der Regel von Ingenieuren und Architekten als Dokument erstellt.
Hier werden einerseits die maschinentechnischen und personellen Methoden und andererseits die Reihenfolge, in der das Bauwerk zurückgebaut werden soll, festgehalten.
Abbruchstatik
Die Abbruchstatik dagegen untersucht rechnerisch bei abzubrechenden Bauwerken die Standsicherheit während des Abbruchzustandes.
Termine
Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr
(5 Lehreinheiten à 45 Min.)
Hochschule Bochum
Samstag, 16.09.2016
Gebühren
Teilnehmergebühr: € 198,–
für ISA-Mitglieder: € 128,–
oder 5 LE des Weiterbildungskontingents
Paketpreis bei gleichzeitiger Belegung von diesem Lehrgang und "Vorsorgliche Beweissicherung bei Abbrucharbeiten":
Teilnehmergebühr: € 298,–
für ISA-Mitglieder: € 228,–
oder 8 LE des Weiterbildungskontingents