Vorsorgliche Beweissicherung bei Abbrucharbeiten

Lehrgang Nr. 1509

Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, Sicherheitsverantwortliche, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren

Inhalte

Werden Abbrucharbeiten „auf freiem Feld“ durchgeführt, ist in der Regel nicht damit zu rechnen, dass Schäden an Nachbargrundstücken auftreten.
Werden aber Abbrucharbeiten in der Nähe von bestehenden Gebäuden durchgeführt, so kann es gut passieren, dass z.B. Erschütterungen sich auf die Nachbargebäude negativ auswirken und Schäden hervorrufen können.
Sind an den Nachbargebäuden bereits „Vorschäden“ z.B. in Form von Ritzen oder Putzabplatzungen vorhanden und werden diese Vorschäden vor Baubeginn des Abbruchprojektes nicht dokumentiert, sieht sich der Abbruchunternehmer möglichen Schadensersatzansprüchen des Nachbarbauwerks ausgesetzt, da er in der Regel nicht den Beweis antreten kann, ob Vorschäden bereits vorhanden gewesen sind, oder ob diese durch die Abbrucharbeiten hervorgerufen wurden.

Um diesen unglücklichen Zustand zu vermeiden, empfiehlt sich vor Baubeginn eine sogenannte „vorsorgliche außergerichtliche Beweissicherung“ an der Nachbarbebauung durchführen zu lassen.

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Termine

Freitag von 14:00 – 16:15 Uhr
(3 Lehreinheiten à 45 Min.)

Hochschule Bochum
Samstag, 16.09.2016

Gebühren

Teilnehmergebühr: € 198,–
für ISA-Mitglieder: € 128,–
oder 3 LE des Weiterbildungskontingents

Paketpreis bei gleichzeitiger Belegung von diesem Lehrgang und "Durchführung von Abbrucharbeiten":

Teilnehmergebühr: € 298,–
für ISA-Mitglieder: € 228,–
oder 8 LE des Weiterbildungskontingents

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