Aufstellen von Gefahrenabwehrplänen

Lehrgang Nr. 1519

Zielgruppe

Führungskräfte, Sicherheitsverantwortliche, Fachkoordinatoren Evakuierung, Brandschutzbeauf-tragte, Werk- und Betriebsfeuerwehren, Security, Fachplaner und Sachverständige Brandschutz

Inhalte

Zur Begrenzung der Auswirkungen eines Schadsensereignisses sind betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen und laufend fortzuschreiben. Das entspricht auch der Pflicht aus § 11 der Betriebssicherheitsverordnung besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle durch geeignete Maßnahmen zu beherrschen.

Diese können ihren Zweck jedoch nur dann erfüllen, wenn sie die tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigen und dazu noch dem Datenschutz, dem neuesten Stand der Erkenntnisse und der Entwicklung des Unternehmens entsprechen. Sie müssen mit den örtlichen (öffentlichen) Gefahrenabwehrplanungen im Einklang stehen und natürlich dabei gesetzliche Vorgaben beachten. Unter „Gefahren“ ist nicht nur ein Brand zu verstehen. Man muss hier alle Abweichungen vom Normalzustand und die dazu erforderlichen bzw. angemessen Maßnahmen einbeziehen.

Beispiele für solche Ereignisse können sein:

  • Brände, Stofffreisetzungen, Verkehrsunfälle auf dem Werksgelände, Störfälle
  • Streiks, Demonstrationen
  • Bombendrohungen, Einbruch, Überfall, Betriebsbesetzung
  • Informationsdiebstahl, Hacking
  • Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser
  • Stromausfall, Ausfall anderer lebenswichtiger Versorgungseinrichtungen
  • Evakuierungen usw.

Zur Aufstellung vollständiger Pläne gehören unter anderem die Erfassung zuständiger Personen, sowohl als aktive Helfer als auch als Fachberater und Verantwortliche. Die Planung von Veranstaltungen und Events nimmt dabei einen wichtigen Platz ein. In- oder Outsourcing der Planung und der Umsetzung, Verknüpfung der Gefahrenabwehrpläne mit der öffentlichen Gefahrenabwehr sind weitere Themen. Die Planung eines ausreichenden Budgets für die Gefahrenabwehrplanung und deren Umsetzung ist hierbei besonders wichtig.

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Termine

9:00 – 17:00 Uhr
(9 Lehreinheiten à 45 Minuten)

Hochschule Bochum
Donnerstag, 25.08.2016

Hochschule Esslingen
Freitag, 09.09.2016

Hochschule Mainz
Donnerstag, 18.08.2016

Hochschule für Wirtschaft und
Recht Berlin
Donnerstag, 01.09.2016

Gebühren

Teilnehmergebühr: € 298,–
für ISA-Mitglieder: € 228,–
oder 9 LE des Weiterbildungskontingents

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