Die neue BetrSichV und ihre Folgen

Lehrgang Nr. 1515

Zielgruppe

Beauftragte für Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, verantwortliche Beauftragte und Betriebsbeauftragte, Betreiber

Inhalte

  • Auswirkungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis
  • Definitionen, Begriffbestimmungen und Folgen für die Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen
  • das Spannungsfeld zwischen den Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz sowie der CE-Konformität

Analysiert werden zudem die Interpretationsspielräume in Bezug auf den „Stand der Technik“, der Gefährdungsbeurteilung und dem schmalen Grat: Wann ist eine technische Gebäudeaustattung (z. B. Heizungsanlage) ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV oder ein durch den Arbeitgeber „bereitgestelltes“ Arbeitsmittel?

Weiterhin werden die Auswirkungen auf die betriebliche Arbeitsschutzorganisation in Beziehung zum Arbeitsstättenrecht behandelt:

  • Wer ist konkreter Normadressat der BetrSichV?
  • Wer kann was auf welche Art delegieren?
  • Wie wirkt sich die BetrSichV auf den Einkauf von Arbeitsmitteln aus?
  • Wer ist eine „zur Prüfung befähigte Person“?
  • Was regelt das Gesetz, was gehört in den „Vertrag“?

Sie erhalten praxisorientierte Lösungsvorschläge zur rechtskonformen Umsetzung der neuen BetrSichV, einen tiefen Einblick in die Schutzzieldefinition und eine klare Position zu den vielen Missverständnissen der verschiedenen berechtigten Interessen der Wirtschaft.

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Termine

mittwochs (6 Lehreinheiten à 45 Minuten)

Hochschule Bochum
28.09.2016, 09:00 – 14:00 Uhr

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
05.10.2016, 12:00 – 17:00 Uhr

Gebühren

Teilnehmergebühr: € 298,–
für ISA-Mitglieder: € 228,–
oder 6 LE des Weiterbildungskontingents

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