CE-Konformitätsverfahren und BetrSichV:
Risiko- vs. Gefährdungsbeurteilung

Lehrgang Nr. 1512

Zielgruppe

Anwender, Konstrukteure, und Importeure, wie: Ingenieure, Techniker, Meister, Mitarbeiter aus dem Qualitätswesen, Produktionsleiter, Einkäufer, Geschäftsführer mit technischem Hintergrundwissen

Inhalte

Besitzt oder erwirbt ein Unternehmer eine gebrauchte Maschine, so sollte es für diese eine CE-Konformitätserklärung und eine Risikobeurteilung geben. Was aber passiert, wenn man die Maschine verändert?

Eine wesentliche Veränderung von vorhandenen oder gebrauchten Maschinen und Anlagen liegt vor bei:

  • Umbau und Erweiterung,
  • Wartung und Instandhaltung und daraus resultierendem Umbau,
  • Zusammensetzen von zwei oder mehreren Maschinen zu einer Maschinenanlage.

Dabei ist es egal, ob die Maschine zur Eigennutzung oder zum Verkauf verändert wird – der Unternehmer wird, rechtlich gesehen, vom Nutzer zum Hersteller.

Damit gelten automatisch:  ProdSG- BetrSichV- ArbSchG

Nach §3 der BetrSichV hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, hier wird nur die Maschine bewertet, nach dem ArbSchG jedoch muss die Maschine in Ihrem Umfeld mit allen geltenden Einflüssen beurteilt werden.

Die Unterscheidung zwischen der Gefährdungsbeurteilung und der Risikobeurteilung wird in diesem Seminar genauestens betrachtet, erlernen Sie anhand von Praxisbeispielen aus verschiedenen Industriezweigen einen rechtssicheren Umgang mit dieser Problematik und die Einstufung von Produkten nach MRL (Art. 1) 2006/42/EG.

Detailinformation und Anmeldung »

Termine

Freitags von 13:00 – 17:00 Uhr
(5 Lehreinheiten á 45 Min.)

Hochschule Bochum
Freitag, 23.09.2016

Gebühren

Teilnehmergebühr: € 198,–
für ISA-Mitglieder: € 128,–
oder 5 LE des Weiterbildungskontingents

Detailinformation und Anmeldung »